Unterricht - Allgemeine Informationen

Achtung!!!: Es können aufgrund schulorganisatorischer Dinge immer kurzfristige Änderungen auftreten. Daher ist der aktuellste Aushang am „schwarzen Brett“ neben dem Beratungslehrerbüro bindend.

Um unserem Anspruch einer bestmöglichen Förderung auch in der Oberstufe gerecht zu werden, legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und kontinuierliche Beratung.
Dafür wird es auf mehreren Ebenen verschiedene Beratungsangebote während der gesamten Laufbahn in der Oberstufe geben.


Das Beratungslehrerteam

In jedem Jahrgang übernimmt ein Beratungslehrerteam die Laufbahnberatung und begleitet einen Jahrgang während der gesamten drei Jahre in der Oberstufe. Das Team besteht – neben dem Abteilungsleiter 3, der für die Gesamtkoordination der Oberstufe zuständig ist – aus einem Jahrgangsstufenleiter und einem Beratungslehrer.
Bereits in Klasse 10 informiert das Beratungslehrerteam individuell über Laufbahnen und Abschlüsse in der Oberstufe und plant die jeweiligen Kurswahlentscheidungen mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern gemeinsam.
Während der gesamten Zeit in der Oberstufe prüft und optimiert das Beratungslehrerteam regelmäßig die individuellen Kurswahlentscheidungen und stellt, in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung Oberstufe, sicher, dass die jeweils gewählte Laufbahn rechtskonform gemäß der Prüfungsordnung APO-GOSt ist und somit die Zulassung zur Abiturprüfung unter den geforderten Voraussetzungen möglich ist.

Ansprechpartner und Beratungslehrer

Oberstufenleitung: Herr Untied
Jahrgangsstufenleitung Q2: Herr Ludwig
Jahrgangsstufenleitung Q1: Herr Untied
Jahrgangsstufenleitung EF: Frau Below, Herr Terbeck
Beratungslehrerin: Frau Below, Frau Hassels

Berufs- und Studienberatung

Neben den Beratungslehrern führen wir die schon in der Sek I begonnene und erfolgreiche Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern fort. Hierzu zählen u.a. die Agentur für Arbeit mit ihren Berufsberatern sowie ortsansässige Unternehmen und Hochschulen bzw. Universitäten. Die verschiedenen Kooperationspartner unterstützen den Prozess der Berufswahl während der Zeit in der Oberstufe, z.B. durch Beratungsangebote- und Gespräche, ‚Schnuppertage‘ an Universitäten und Besuche von Vorlesungen/Seminaren oder Unternehmensbesichtigungen um bestimmte Berufe in der Praxis zu erleben.


Unterrichtsversäumnisse und Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe

Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Im Krankheitsfall gilt Folgendes:

  • Die Schülerin bzw. der Schüler meldet sich morgens im Sekretariat krank ab.
  • Bei Rückkehr in die Schule muss die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler das „Entschuldigungsformular“, welches sie hier oder im Sekretariat ausgedruckt erhalten, ausfüllen. Dort muss auf jeden Fall das Datum des/der Unterrichtsversäumnisse(s), der Grund sowie die Unterschrift (bei minderjährigen SuS die Elternunterschrift) vermerkt sein.
  • Das Entschuldigungsformular muss spätestens 2 Wochen nach Rückkehr in die Schule bei der Stufenleitung eingereicht werden, so dass die Fehlstunden entschuldigt werden können. Ist die 2-Wochen-Frist verstrichen, gelten die Fehlstunden als unentschuldigt!

Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler auf Grund akuter Gesundheitsprobleme am Unterricht des Tages nicht mehr teilnehmen, so sollte sie/er dies der Fachlehrkraft der nächsten Stunde mitteilen oder sich bei der Jahrgangsstufenleitung abmelden. Das Einreichen des Entschuldigungsformulars bleibt davon unberührt.

Arzttermine u.ä. sind generell außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ist ein Arztbesuch auf Grund akuter gesundheitlicher Probleme während der Unterrichtszeit unvermeidlich, ist eine Praxisbescheinigung vorzulegen.


Klausur-Versäumnisse

  • Wird eine Klausur geschrieben und eine Schülerin bzw. ein Schüler ist erkrankt, muss unbedingt eine Abmeldung an das Sekretariat gehen.
  • Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, auf der bestätigt wird, dass die Schülerin bzw. der Schüler aufgrund einer Erkrankung nicht an der Klausur teilnehmen konnte
  • Die Klausur wird dann zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt von der Schülerin bzw. vom Schüler nachgeschrieben

 Buszeiten Kooperation Gronauer Schulen – Shuttlebus Oberstufe